DRK Positionspapier zur geplanten Änderung im Zivildienst !
Helfen bringt Nähe !

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Angesichts der vielfältigen und bedeutsamen Funktionen, die die Zivildienstleistenden derzeit im DRK wahrnehmen, ist für den Aufbau kompensatorischer Strukturen und die Anpassung der Zivildienstdurchführung an die verkürzte Zeit ein Übergangszeitraum bis mindestens 31.12.2012 zwingend erforderlich.

2.         Die neunmonatige Dienstzeit für alle im Jahr 2010 – bzw. abhängig von der Beendigung des Übergangszeitraums – einberufenen Zivildienstleistenden ist zu gewährleisten. 

3.         Das 3. Zivildienstgesetzänderungsgesetz (3. ZDGÄndG) muss an die neuen Rahmenbedingungen eines sechsmonatigen Zivildienstes angepasst werden. 

4.         Der Bund hat die finanziellen Mittel bereitzustellen, um die weitere Ausgestaltung des Zivildienstes zum Lerndienst mit höherer Qualität fortführen zu können. 

5.         Den Dienststellen muss der erhöhte Arbeitsaufwand durch die verkürzte Dienstzeit und die damit zusammenhängend schwindenden Refinanzierungsmöglichkeiten adäquat vergütet werden. 

6.         Eine freiwillige Zivildienstverlängerung ist vom Bund zu eröffnen. Diese sollte flexibel, z. B. mit Verlängerungsmöglichkeit von 1 bis zu 6 Monaten, gestaltet werden. Hierdurch könnten sich die Zivildienstleistenden höherwertig qualifizieren und Wartezeiten bis zum Studiums- oder Ausbildungsbeginn überbrücken. Die jungen Männer würden so in ihrer weiteren Lebensplanung unterstützt. Dazu sind vom Bund die entsprechenden organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für eine Realisierung dieser Möglichkeit sehen wir eine besondere Eilbedürftigkeit, da ihr im Zusammenhang mit Übergangslösungen eine entsprechende Bedeutung zukommt. 

7.         Die Freiwilligendienste für verschiedene Ziel- und Altersgruppen sind stärker auszubauen und die finanzielle Unterstützung des Bundes zu erhöhen. 

8.         Die Möglichkeiten arbeitsmarktpolitischer Instrumente müssen geprüft werden. 

9.         Deutlich ist ins Bewusstsein zu rücken, dass mit der Dienstzeitverkürzung den sozialen Systemen von diesen wichtigen Unterstützungskräften mehr als 30 % entzogen werden. Ein weiteres Problem ist die demografische Entwicklung der Bevölkerung. Es ist abzusehen, dass die bisherige Zahl von ca. 90.000 einberufenen Zivildienstleistenden im Jahr nicht mehr erreicht werden kann. 

Fazit: 

Die Einschaltung der Koalitionspartner CDU/CSU/ und FDP ist dringend geboten, um sie auf unsere Problemlage aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren. Die mit der Dienstzeitverkürzung auftretenden Probleme sind unbedingt aufzuzeigen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf in der schnellstmöglichen Klärung bezüglich der vorgesehenen zeitlichen Abfolge im Allgemeinen und der Einräumung erforderlicher Reaktionszeiten für die Wohlfahrtsverbände im Besonderen. Sollte der von den Koalitionspartnern vorgegebene Zeitrahmen bestehen bleiben, würden die aufgezeigten Probleme bereits im Jahr 2010 entstehen. Für das Jahr 2010 sind die Verbände rechtliche und finanzielle Verpflichtungen eingegangen und haben keine Chancen mehr, nach Alternativlösungen zu suchen oder Kompensationen gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder der Öffentlichen Hand geltend zu machen. 

Die Grundforderung lautet: Schaffung eines Übergangszeitraumes (bis mindestens 31.12.2012) und von realisierbaren Rahmenbedingungen, so dass den Wohlfahrtsverbänden, die im Moment keinerlei Planungssicherheit haben, ein adäquater Handlungsspielraum bleibt.

 

DRK-LV Saarland

Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 0172/6808000



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