TOP: Spenden jetzt leichter !

Hintergrund

Normalerweise gilt die Regel, dass bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen an gemeinnützige Einrichtungen, die hierfür z.B. selbst erstellte Überweisungsträger zur Verfügung stellen, bis 200 Euro [Glossar] der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis genügt. Im Übrigen ist als Nachweis grundsätzlich eine besondere Zuwendungsbestätigung notwendig. Weitere Informationen zum Thema Spenden finden Sie im Themenschwerpunkt „Spenden leicht gemacht“.

Geben ist seliger denn Nehmen. Und wer etwas zu geben hat, dem sollte dies auch möglichst einfach gemacht werden. Auch das schaffen die neuen “Hilfen für Helfer”.

Die wichtigsten Verbesserungen:

Stichwort Spendenquittung (Zuwendungsnachweis)

Bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 100 Euro [Glossar] reichte bisher unter bestimmten Voraussetzungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis aus. Diese Grenze für den vereinfachten Nachweis wurde auf 200 Euro verdoppelt. Die Verdoppelung spart gemeinnützigen Organisationen Zeit und Geld. Für die Geberseite ist das ebenfalls bequemer.

Stichwort Absetzbarkeit

Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Spendenabzug wurden erheblich vereinfacht und ausgeweitet. Statt früher 5 beziehungsweise 10 Prozent können Spenden und – unter bestimmten Voraussetzungen auch – Mitgliedsbeiträge nunmehr bis zu einem Betrag, der 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendenden entspricht, steuerlich geltend gemacht werden.

Stichwort Fristregelungen

Neu ist, dass Zuwendungen, die sich im Jahr der Zuwendung steuerlich nicht auswirken konnten – ohne zeitliche Begrenzung – vortragsfähig sind. Das heißt, wer zum Beispiel 2007 über 20 Prozent seines Gesamtbetrags der Einkünfte gespendet hat, kann den nicht berücksichtigten Betrag auch noch in den folgenden Jahren absetzen.

Gezielter fördern, wirkungsvoller helfen

Mit den Erleichterungen wird die Arbeit gemeinnütziger Organisationen stärker gefördert. Zum einen verringert sich für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen der Verwaltungsaufwand deutlich. Film-, Museums- und Theaterförderer können sich freuen: Wer Mitglied in einem Kulturförderverein ist und dafür als Gegenleistung Freikarten erhalten hat, konnte den Mitgliedsbeitrag bisher nicht steuerlich geltend machen. Das ist nun anders.

Die Neuregelungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2007. Alle Änderungen, die das Zehn-Punkte-Programm beinhaltet, ist eine Spende an alle Helfer: Dafür wurden 490 Millionen Euro veranschlagt.



DRK LV Saarland
Öffentlichkeitsarbeit
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