DRK rät: Bei Unfallopfern Helm abnehmen !

Gerade zu Beginn der Motorrad-Saison im Frühjahr verunglücken viele Motorradfahrer. Und immer wieder gibt es Debatten, ob man bei einem Unfallopfer nicht lieber den Helm auflassen sollte, um mögliche Verletzungen an der Halswirbelsäule nicht zu verschlimmern.

Das Deutsche Rote Kreuz stellt klar: bei einem bewusstlosen Motorradfahrer muss der Helm ab.

Bei einem bewusstlosen Unfallopfer – egal ob Auto- oder Motorradfahrer – besteht akute Lebensgefahr, da durch Ausfall der Schutzreflexe die Atemwege verlegt sein können. ‘Die Atemwege freizumachen, indem man den Kopf nach hinten beugt und das Kinn anhebt, ist daher eine der wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen’, sagt Clemens Graf von Waldburg-Zeil, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes. ‘Das muss direkt am Unfallort gemacht werden’.

Die Maßnahme ist jedoch nur dann durchführbar, wenn kein Helm im Weg ist. Daher muss bei einem verunglückten, bewusstlosen Motorradfahrer als erstes der Helm abgenommen werden. Damit die Halswirbelsäule, die vielleicht verletzt ist, geschont wird, muss dies sehr sorgfältig erfolgen.

Hierzu wird das Visier hochgeklappt und der Kinnriemen geöffnet. Danach wird der Helm vom Kopfende des Motorradfahrers in Längsrichtung soweit abgezogen, bis der Helfer mit einer Hand an den Hinterkopf greifen und diesen halten kann. Der Helm wird nun ganz abgezogen, wobei Kippbewegungen des Kopfes vermieden werden sollen. Anschließend wird der Kopf vorsichtig auf den Boden gelegt und es erfolgt die Atemkontrolle. Ist die Atmung normal vorhanden, wird der Motorradfahrer in die stabile Seitenlage gebracht. Ist keine Atmung vorhanden, oder ist der Helfer nicht sicher, ob die Atmung normal ist, muss unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden (30 x Druckmassage und 2 x Atemspenden im Wechsel).





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