Gesetzentwurf für den “Notfallsanitäter”

Der “Notfallsanitäter” wird den Beruf des “Rettungsassistenten” ablösen und die Ausbildung auf drei Jahre verlängern. Den Gesetzentwurf gibt es online unter diesem Link:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/N/Notfallsanitaeter/120530_Entwurf_eines_Gesetzes_ueber_den_Beruf_der_Notfallsanitaeterin_und_des_Notfallsanitaeters_sowie_zur_AEnderung_des_Hebammengesetzes.pdf





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