Genfer Konventionen: 30. Jahrestag der Zusatzprotokolle ? Schutz von Zivilisten in Bürgerkriegen im Vordergrund

Am 8. Juni 1977 wurden die Zusatzprotokolle I und II zu den vier Genfer Konventionen von 1949 verabschiedet. Die Protokolle stärken insbesondere den rechtlichen Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten.

 

Dabei ist das zweite Prokoll das erste eigenständige Rechtsinstrument, das ausdrücklich Opfer von Bürgerkriegen schützt. Bis 1977 galt das humanitäre Völkerrecht im Wesentlichen nur für internationale bewaffnete Konflikte zwischen Staaten.

 

Die Zusatzprotokolle I und II legen unter anderem fest, dass Angriffe mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, verboten sind. Das gleiche gilt für unterschiedslose Angriffe auf Zivilpersonen, kulturelle Objekte und die zivile Infrastruktur, zum Beispiel auf die Wasser- und Lebensmittelversorgung.

 

Das erste Protokoll spezifiziert und ergänzt, welche zivilen Objekte in internationalen bewaffneten Konflikten zu schützen sind und grenzt die Mittel und Waffen ein, mit denen solche Kämpfe ausgeführt werden dürfen.

 

Das zweite Protokoll regelt und schützt unter anderem den Umgang mit Verwundeten und Zivilisten im besonderen Fall eines nicht-internationalen Konflikts.

 

Derzeit sind 167 Staaten Vertragspartei des Zusatzprotokolls I und 163 Staaten des Zusatzprotokolls II. Damit gehören die Zusatzprotokolle von 1977 zu den weltweit meistakzeptierten Rechtsinstrumenten. Sie sind ausdrücklicher oder impliziter Bestandteil der Statute der wichtigsten internationalen Straftribunale und Strafgerichtshöfe. So muss sich zurzeit der frühere liberianische Präsident Charles Taylor wegen der Verletzung von Regeln des II. Zusatzprotokolls vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone in Den Haag wegen Kriegsverbrechen verantworten.





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